
Kleine Elektrofahrzeuge – was das Recht sagt
E-Scooter und andere kleine Elektrofahrzeuge: rechtliche Anforderungen, Minderjährige im Straßenverkehr, Haftung der Eltern, Zulassungs- und Haftpflichtversicherungspflicht.
Beitrag lesenStartseiteAktuellesDer dynamische Charakter des Kfz-Schadens
Verliert man durch den Verkauf eines beschädigten Fahrzeugs den Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten? Die Höhe des Schadens kann sich im Laufe der Zeit ändern und hängt von späteren Ereignissen ab.
Jahrelang herrschte in der Rechtsprechung die Auffassung vor, dass der Geschädigte vom Haftpflichtversicherer des Schädigers die Erstattung der auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags ermittelten Reparaturkosten verlangen kann – unabhängig davon, ob er das Fahrzeug repariert hat und ob er es überhaupt zu reparieren beabsichtigt. Die Versicherer stellten dies vor allem dann in Frage, wenn der Geschädigte das Fahrzeug in beschädigtem Zustand verkauft hatte: Da die Reparatur nicht mehr erfolgen werde, entsprächen die hypothetischen Reparaturkosten – ihrer Ansicht nach – nicht der tatsächlichen Vermögenseinbuße.
Der Streit gelangte zum Obersten Gericht. In seinem Beschluss vom 8. Mai 2024 (III CZP 142/22) hat das Oberste Gericht angenommen, dass es dann, wenn die Reparatur des Fahrzeugs durch den Geschädigten unmöglich geworden ist – insbesondere im Fall der Veräußerung oder der Reparatur des Fahrzeugs –, nicht gerechtfertigt ist, den Schadensersatz aus der Haftpflichtversicherung als Gegenwert der hypothetischen Reparaturkosten zu bestimmen. Der Beschluss nimmt das Recht auf Schadensersatz nicht, er ändert jedoch die Art und Weise seiner Bestimmung.
Der Schaden ist keine Größe, die im Augenblick des Zusammenstoßes ein für alle Mal festgelegt wird. Seinen Umfang beurteilt das Gericht nach dem Stand am Tag der Entscheidung, also unter Berücksichtigung späterer Ereignisse: der Reparatur und ihrer tatsächlichen Kosten, des Verkaufs des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand, einer Teilreparatur oder der weiteren Nutzung des Fahrzeugs ohne Reparatur.
Hat der Geschädigte das Fahrzeug günstiger repariert, als sich aus dem Kostenvoranschlag ergibt, kann sich der Versicherer auf die realen Reparaturkosten berufen. Hat er das Fahrzeug ohne Reparatur verkauft, wird die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden und dem Wert des beschädigten Fahrzeugs zum Bezugspunkt, die in der Praxis im erzielten Preis zum Ausdruck kommt. Der Grundsatz des vollständigen Schadensersatzes (Art. 361 § 2 und Art. 363 des polnischen Zivilgesetzbuchs) gilt weiterhin: Der Schadensersatz soll die Einbuße ausgleichen, er darf jedoch nicht zur Bereicherung des Geschädigten führen.
Die Kanzlei E&S führt Schadensersatzsachen in allen Phasen – von der Schadenmeldung über die Schadenregulierung und das Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung – einschließlich der Streitigkeiten über die Methode der Bestimmung des Schadensersatzes nach dem Verkauf oder der Reparatur des Fahrzeugs.
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Was der Geschädigte tun sollte, wo er sich melden kann, welche Rechte und Ansprüche ihm zustehen und welche Pflichten er hat.
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